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Rechte am Bild

Ein unter Fotofreunden viel diskutiertes Thema ist das "Recht am eigenen Bild". Wen oder was darf ich fotografieren ohne Probleme zu bekommen. Grundsätzlich muss man einerseits unterscheiden, ob Personen oder Objekte abgelichtet werden und ob die Bilder andererseits veröffentlicht (z.B. im Internet oder bei einer Ausstellung) oder gar kommerziell verwertet werden sollen (z.B. Verkauf als Postkarte).

Für das private Fotoalbum gibt es kaum gesetzliche Einschränkungen. Jedoch sind Verbote (z.B. in Museen) zu achten und es gebietet schon die Höflichkeit, fremde Personen nicht ungefragt abzulichten.

Sollen Fotos jedoch veröffentlicht werden, gibt es einiges zu beachten:

Abgebildete und zweifelsfrei erkennbare Personen müssen der Veröffentlichung ausdrücklich zustimmen. Hier gibt es immer wieder Probleme, deshalb empfehle ich, sich die Zustimmung schriftlich einzuholen. Ausnahmen gibt es bei "Personen der Zeitgeschichte" (z.B. Politiker oder Künstler) und bei sogenannten Massenveranstaltungen. Auch wenn die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen, ist eine Zustimmung nicht erforderlich.

Bei Gegenständen gibt es zwar kein generelles "Recht am eigenen Bild" es kann aber sein, dass Urheberrechte oder ein eingetragener Gebrauchsmusterschutz durch eine kommerzielle Verwertung der Bilder verletzt werden. Also auch hier muss unbedingt eine Zustimmung des Eigentümers oder Rechteinhabers eingeholt werden.

Das Fotografieren von Gebäuden oder anderen "bleibenden" Gegenständen vom öffentlichen Raum heraus, erfordert hingegen keine Zustimmung des Eigentümers. Das gilt sowohl für Fotos von Privathäusern als auch beispielsweise für Schlösser und für auf unbestimmte Zeit aufgestellte Kunstwerke. Aber Vorsicht, das gilt nur für Fotos von Außen. Sobald man Innenräume oder private Grundstücke betritt, kann der Eigentümer die Ablichtung untersagen.

Seit Jahren beschäftigen sich immer wieder Gerichte mit Schadensersatzforderungen, deshalb sollte für jeden Fotografen der Grundsatz gelten, lieber einmal zu viel gefragt als zu wenig. Und im Ausland gelten oft strengere Regeln als in Deutschland. Deshalb unbedingt vorher informieren.